Auf die Niederlage in London folgte heute eine neuerliche Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen. Wie zuvor schon das Stadtamt ist auch das OVG der Auffassung, dass eine "Bewerbung des Sportwettenanbieters bwin zu unterlassen ist".
Im Klartext heißt das, dass ähnlich wie bei den Auswärtsspielen in Hannover und auf Schalke vorläufig auch bei den Heimspielen der Schriftzug "we win!" die Brust des Vizemeisters zieren wird. Und "vorläufig" heißt in diesem Fall bis mindestens November - dann nämlich, wenn der Europäische Gerichtshof zur Sache entscheidet.
Finanzielle Einbussen sind bis dahin jedoch nicht zu befürchten. Zum einen zeigt sich die Firma "bwin" wenig beeindruckt von dem neuerlichen Urteilsspruch und hält an der Zusammenarbeit mit Werder fest. Zum anderen ist davon auszugehen, dass die bald im Fanshop erhältlichen "we win!"-Trikots das Potential zum Kassenschlager haben.
3 Kommentare:
...und ich Vollidiot habe mir extra für das CL-Spiel in London ein bwin-Trikot gekauft. Naja, dafür habe ich von einer befreundeten Verkäuferin bei Galeria Kaufhof 20 Prozent Rabatt dafür bekommen.
Und was passiert wenn bwin nicht mehr Geschäfte machen darf?
Ich denke, dass die Geschäftsfähigkeit als solche nicht ernsthaft gefährdet ist. Zu dieser Problematik gibt es nämlich zu bedenken, dass bwin zwar über ihre Internetplattform, telefonisch oder in etwaigen Geschäften zwar Sportwetten in Deutschland annimmt. Diese werden dann allerdings an eine Wettgesellschaft mit Sitz in Gibraltar weiter vermittelt.
Kurz und knapp heißt das: Wo kein EUROPÄISCHER Kläger, da auch kein europäischer Richter.
Betrachtet man die Streitigkeiten um bwin also tatsächlich als rein deutsches Problem, hinter dem sich möglicherweise der Schutz eines staatlichen Monopols (oddset) verbirgt, dann ist die Geschäftsfähigkeit von bwin auf absehbare Zeit nicht ernsthaft gefährdet.
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